§ 58g (weggefallen)
Für § 58g AMG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 58g aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3519)
BGBl. 2021 I S. 3519
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 58g geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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10.10.2013 Ausfertigung
§ 58g geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I 3813; 2014 I 272)
BGBl. 2013 I S. 3813
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.